Nutzungsbedingungen für sebaTEC Forge

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Stand: 22.05.2026
Version: 82e3ef6

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer. Ohne schriftliche Vereinbarung (per E-Mail/Textform) gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Anfragen über info@sebatec.eu.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die entgeltliche Bereitstellung einer vollständig verwalteten Forgejo-SaaS-Instanz durch den Anbieter sebaTEC Sebastian Schulz (im Folgenden „sebaTEC" oder „Anbieter"). Die Plattform umfasst Git-basierte Versionsverwaltung sowie CI/CD-Pipelines (Forgejo Actions). Die natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag mit sebaTEC abschließt, wird im Folgenden als „Kunde" bezeichnet.

(2) sebaTEC betreibt den Dienst ausschließlich in der Europäischen Union. Der Server-Standort ist Hamburg, Deutschland.

(3) Die Plattform basiert auf der Open-Source-Software Forgejo, die unter der GNU General Public License Version 3 (GPLv3) steht. Der Quellcode von Forgejo ist unter https://forgejo.org verfügbar. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Dienstleistung des Hostings; für die Software-Rechte an Forgejo selbst (Kopieren, Verändern, Weiterverbreiten des Quellcodes) gelten die Bestimmungen der GPLv3.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Plattform für eigene Projekte zu nutzen, einschließlich gewerblicher Vorhaben wie der Entwicklung von Software, Websites oder anderen digitalen Produkten für das eigene Unternehmen. Unzulässig ist ausschließlich die Weitergabe des Dienstes oder von Zugängen an Dritte im Sinne von § 2.

§ 2 Nutzungsrechte & Lizenzen

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht-exklusives), auf die Vertragslaufzeit beschränktes und nicht-übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes für eigene Zwecke.

(2) Die gewerbliche Weitergabe des Dienstes oder von Zugängen an Dritte ist untersagt.

(3) Bei einem Verstoß gegen Abs. 2 ist sebaTEC berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 5 Abs. 3 fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Zugang des Kunden wird nach vorheriger Abmahnung gesperrt; auf eine Abmahnung kann verzichtet werden, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass er zugleich ein unmittelbares Sicherheitsrisiko für die Plattform oder andere Kunden darstellt.

§ 3 Leistung & Verfügbarkeit

(1) sebaTEC sichert eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel zu. Als Ausfallzeit gilt der Zeitraum, in dem der Dienst über HTTPS oder SSH nicht erreichbar ist, mit Ausnahme der in Abs. 2 und 3 geregelten Wartungs- und Notfallzeiten. Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit kann der Kunde eine verhältnismäßige Minderung der monatlichen Vergütung gemäß § 327n BGB geltend machen.

(2) Geplante Wartungsarbeiten sind sonntags zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr MEZ/MESZ zulässig. Ausfallzeiten innerhalb dieses Wartungsfensters werden nicht als Ausfallzeit im Sinne von Abs. 1 gewertet.

(3) Bei akuten Sicherheitsrisiken kann sebaTEC den Dienst nach angemessener Vorankündigung vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz der Systeme erforderlich ist.

(4) sebaTEC ist berechtigt und verpflichtet, Sicherheitsupdates und neue Versionen von Forgejo einzuspielen. Hierdurch kann sich der Funktionsumfang der Plattform ändern. Temporäre Beeinträchtigungen durch das Einspielen von Sicherheits-Patches rechtfertigen keine Preisminderung.

(5) Externe Netzwerkverbindungen, die für die Bereitstellung des Dienstes technisch erforderlich sind, können die Verfügbarkeit beeinflussen. sebaTEC garantiert die Verfügbarkeit innerhalb seines Einflussbereichs.

§ 4 Vergütung & Zahlung

(1) Der Preis für den Dienst ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung, die sebaTEC dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zusendet (§ 312f BGB). Die Auftragsbestätigung stellt eine individuelle Preisvereinbarung im Sinne von § 305b BGB dar und hat Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen enthalten keinen konkreten Preis.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Zur Zahlung stehen SEPA-Lastschrift oder Rechnung per Überweisung zur Verfügung; das im Bestellprozess gewählte Verfahren gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses, sofern nicht einvernehmlich etwas anderes vereinbart wird. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde sebaTEC ein entsprechendes SEPA-Mandat.

(3) Sofern der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren gewählt hat, kündigt sebaTEC jeden Lastschrifteinzug mindestens 7 Werktage vor dem Fälligkeitsdatum per E-Mail an (Vorabankündigung/Pre-Notification).

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 1 BGB berechnet.

(5) Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigen sebaTEC zum Ersatz der nachgewiesenen anfallenden Bankgebühren.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit. Es verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.

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(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder bei Zahlungsverzug, der trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht behoben wird.

(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses — gleich aus welchem Grund — steht dem Kunden eine Frist von 30 Tagen ab dem Vertragsende zur Verfügung, um seine Repositories und Daten per git clone über SSH oder HTTPS zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist löscht sebaTEC die Kundendaten innerhalb von weiteren 90 Tagen endgültig.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Illegale oder missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Repositories und Daten regelmäßig lokal oder auf eigenen Systemen zu sichern, insbesondere durch git clone der relevanten Repositories. Die serverseitigen Backups von sebaTEC dienen ausschließlich der Desaster-Recovery des Gesamtsystems und stellen keinen Ersatz für individuelle Datensicherungen dar. sebaTEC haftet nicht für den Verlust von Kundendaten, soweit dieser darauf beruht, dass der Kunde eigene Datensicherungen unterlassen hat (vgl. § 7 Abs. 4).

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§ 7 Haftung

(1) Dieser Vertrag unterliegt als Verbrauchervertrag über digitale Produkte den §§ 327 ff. BGB. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(2) sebaTEC haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von sebaTEC, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) sebaTEC haftet nicht für Fehler in der zugrunde liegenden Open-Source-Software, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht erkennbar waren. Sobald sebaTEC Kenntnis von einer solchen Sicherheitslücke erlangt, ist sebaTEC verpflichtet, das entsprechende Sicherheits-Update nach dem Stand der Technik einzuspielen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(4) Für den Verlust von Daten und Repositories haftet sebaTEC insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine eigenen Datensicherungen gemäß § 6 Abs. 2 vorgenommen hat.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sebaTEC.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch sebaTEC erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die Datenschutzerklärung für Kunden von SaaS-Angeboten ist unter https://sebatec.eu/de/privacy-policy/customers/ abrufbar.

(2) Alle Kundendaten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union, am Standort Hamburg, Deutschland, verarbeitet und gespeichert.

§ 9 Widerrufsrecht und Verbraucherschutz [Nur Verbraucher]

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB — natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 5 BGB)

Im Bestellprozess kannst du durch aktives Setzen einer Checkbox bestätigen, dass du ausdrücklich verlangst, dass sebaTEC mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und dass du zur Kenntnis genommen hast, dass dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch sebaTEC erlischt. In diesem Fall erlischt dein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung.

Muster-Widerrufsformular

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An:

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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

Updatepflichten für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB)

sebaTEC ist verpflichtet, dem Kunden Sicherheitsupdates für die Plattform bereitzustellen, die erforderlich sind, damit die Plattform die vereinbarte Beschaffenheit beibehält. Der Zeitraum, für den Aktualisierungen bereitgestellt werden, entspricht der Laufzeit des Vertrags. Über wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs durch Upstream-Updates informiert sebaTEC den Kunden per E-Mail.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Hamburg. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt. Mündliche Abreden sind nicht wirksam. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.